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Alver

Für Töchter und Söhne

Vater oder Mutter kommt aus dem Krankenhaus — was jetzt zu tun ist

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Oft kommt die Nachricht kurzfristig: Entlassung am Freitag. Du musst dann nicht bei null anfangen. Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Entlassung mit vorzubereiten – und die wichtigsten Fragen lassen sich in einem Gespräch klären.

Was das Krankenhaus übernimmt

Zu jeder Krankenhausbehandlung gehört ein Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das Krankenhaus klärt, was nach dem Aufenthalt gebraucht wird, und kann für eine kurze Übergangszeit zum Beispiel Medikamente, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege verordnen. Ansprechpartner ist meist der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Station.

Diese Fragen helfen im Gespräch mit der Station

  • Wann genau ist die Entlassung geplant – und wer ist unser Ansprechpartner?
  • Welche Medikamente kommen neu dazu, welche fallen weg?
  • Werden Hilfsmittel gebraucht, etwa ein Rollator oder ein Duschhocker, und sind sie bis zur Entlassung da?
  • Braucht es in den ersten Tagen Unterstützung zuhause, und wer organisiert sie?
  • Wann ist der nächste Termin in der Hausarztpraxis?

Du kannst diese Fragen auch stellen, wenn du nicht vor Ort bist. Frag, ob du telefonisch zum Entlassgespräch dazukommen kannst. Dafür braucht das Krankenhaus das Einverständnis deiner Eltern.

Wenn zuhause noch nicht alles bereit ist

Manchmal passt die Wohnung für die ersten Wochen noch nicht, oder es ist niemand da, der mit anpackt. Für diese Übergänge gibt es Möglichkeiten:

  • Kurzzeitpflege überbrückt einige Wochen in einer Einrichtung, wenn ein Pflegegrad vorliegt (§ 42 SGB XI).
  • Auch ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzzeitpflege übernehmen (§ 39c SGB V).
  • Lässt sich im Anschluss an den Aufenthalt nichts anderes organisieren, kann das Krankenhaus eine Übergangspflege für längstens zehn Tage leisten (§ 39e SGB V).

Ist absehbar, dass dauerhaft Unterstützung gebraucht wird, kann der Antrag auf einen Pflegegrad schon während des Krankenhausaufenthalts bei der Pflegekasse gestellt werden. Ob und wie das im Einzelfall passt, klären Krankenkasse, Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Die ersten Tage zuhause

  • Den Medikamentenplan gut sichtbar hinlegen und beim nächsten Termin mit der Hausarztpraxis durchgehen.
  • Einkäufe und Wege für die erste Woche in der Familie verteilen.
  • Einen festen Anruf am Abend verabreden.

Nach ein, zwei Wochen zeigt sich meist, was bleibt und was nur für den Übergang nötig war. Dann ist ein guter Moment, mit deinen Eltern festzuhalten, wie es weitergehen soll – so, wie sie es sich wünschen.

Quellen

Du musst das nicht allein organisieren.

Alver kennt eure Situation – und packt mit an, wenn es konkret wird.